Hausstifter-Rente

Sorglos wohnen | Wünsche erfüllen | Zukunft stiften

Sie sind über 70 Jahre. Sie haben eine Immobilie in Berlin oder Potsdam. Sie wollen langfristig etwas Gutes tun, als Teil einer solidarischen Gesellschaft, die für ethisches Handeln und Nachhaltigkeit eintritt.

Sie wollen gerne weiter in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben ohne die Belastungen, die Ihre Immobilie mit sich bringt.

Gleichzeitig möchten Sie Ihr monatliches Einkommen aufbessern.

Wir bieten Ihnen eine Lösung:
die Caritas Hausstifter-Rente.

Die Caritas-Gemeinschaftsstiftung

Fakten zur Caritas Hausstifter-Rente

Bei der Caritas Hausstifter-Rente handelt es sich um einen Kaufvertrag zwischen Ihnen als Immobilieneigentümer (Verkäufer) und der Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Erzbistum Berlin (Käufer), mit dem Sie das Eigentum an Ihrer Immobilie veräußern.

Die Höhe des Kaufpreises berücksichtigt den Umstand, dass Sie die Immobilie mietfrei, lebenslang und grundbuchrechtlich gesichert wie bisher bewohnen können und/oder die Mieteinnahmen weiter behalten können. Der Preis liegt dadurch unterhalb einer am Markt frei vermietbaren oder selbstnutzbaren Immobilie. Er richtet sich auch nach Höhe und Dauer der Zahlungen und den zu erwartenden Investitionen in die Immobilie.

Als Gegenleistung erhalten Sie ein lebenslanges, im Grundbuch Ihrer Immobilie eingetragenes Wohnungsrecht, für vermietete Flächen ein Nießbrauchrecht sowie einen Anspruch auf eine Vergütung bei Aufgabe des Wohnungsrechts bzw. Nießbrauchs.

Zusätzlich erhalten Sie einen Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages, der in einmaligen und/oder laufenden Raten ausbezahlt wird. Die Zahlungsdauer wird zwischen Ihnen und dem Erwerber des Hauses abgestimmt.

Mit dem Eigentum gehen die wesentlichen Rechte und Pflichten auf den neuen Eigentümer über. Dies gilt auch für Verpflichtungen, die Immobilie in einem bewohnbaren Zustand zu halten, solange das Wohnungsrecht bzw. der Nießbrauch nicht aufgegeben wird. Investitionen an Dach und Fach werden mit Vertragsabschluss vom neuen Eigentümer übernommen.

Als Wohnrechtnehmer können Sie die Immobilie weiter ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Kaltmiete nutzen, tragen aber – wie bisher – weiterhin alle Nebenkosten der Immobilie gemäß der sog. Betriebskostenverordnung. Dies gilt auch für die Durchführung und die Kosten von Klein- und Schönheitsreparaturen sowie der Gartenpflege.

Fragen zur Caritas Hausstifter-Rente​

Mit diesem Angebot wendet sich die Caritas Gemeinschafts-Stiftung an Immobilienbesitzer, Alleinstehende oder Paare, ab einem Lebensalter von etwa 70 Jahren. Die Eigentümer beabsichtigen Ihre Immobilie weiter zu bewohnen, daraus eine laufende Zahlung zu generieren und langfristig soziale Zwecke zu unterstützen.

Sie veräußern Ihre Immobilie an die Caritas-Gemeinschaftsstiftung. Im Gegenzug erhalten Sie:

  • ein im Grundbuch eingetragenes lebenslanges Wohnrecht (mit Erstattungsanspruch bei Auszug oder Tod)
  • monatliche Ratenzahlungen für einen vorab vereinbarten Zeitraum (keine lebenslange Rente)
  • auf Wunsch Einmalzahlung zu Beginn für größere Anschaffungen oder Wünsche
  • ggfs. Darlehensablösung
  • die Instandhaltungskosten für Dach und Fach durch die Caritas-Gemeinschaftsstiftung (Nebenkosten und Schönheitsreparaturen bis zu 1.500 € bleiben beim bisherigen Eigentümer, ebenso Betriebskosten, Instandhaltungsrücklage und Verwaltergebühren)
  • die Übernahme der Vertragskosten (Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten)
  • die Gewissheit, dass Ihre Immobilie an einen verlässlichen Partner übergeht und wenn Sie nicht mehr dort wohnen, für soziale Zwecke genutzt wird.

Für die Hausstifter-Rente kommen grundsätzlich Wohnimmobilien – Eigentumswohnungen und Häuser – in Berlin, Brandenburg und Vorpommern – in Frage. Die Immobilie sollte nicht oder nur gering mit Schulden belastet und von den Stiftenden selbst bewohnt sein. In Einzelfällen kann es sich auch um vermietete Immobilien handeln. Es kommen ausschließlich Objekte in gutem Bauzustand in Frage. Vor Kauf der Immobilie wird das Objekt durch einen unabhängigen, öffentlich vereidigten Gutachter geprüft.

Das lebenslange Wohnrecht ist ein Teil der Caritas Hausstifter-Rente, der nicht ausbezahlt wird, sondern den Berechtigten in Form von Mietfreiheit zurückfließt. Dieses lebenslange Wohnrecht wird Ihnen und Ihrem Partner durch Eintrag ins Grundbuch garantiert. Wenn Sie vorzeitig aus-ziehen, erhalten Sie den Gegenwert des nicht genutzten Wohnrechts ausgezahlt. Im Todesfall geht der anteilige Gegenwert des Wohnrechts an die Erben.

Für die Berechnung der Caritas Hausstifter-Rente sind folgende Faktoren wichtig:  

  • Immobilienwert bzw. Vergleichsmiete
  • Alter der Eigentümer, Single oder Paar
  • Schulden und Belastungen
  • Eventuell gewünschte Einmalzahlungen zu Beginn
  • Gewünschte Zahlungsdauer
  • Sonstige Kosten, wie konkret anstehende Instandhaltungen oder Ähnliches

Die Zahlungen erfolgen über einen festen Zeitraum, der sich nach Ihren Wünschen richtet und bei Vertragsabschluss festgelegt wird.

Neben dem lebenslangen Wohnrecht und der monatlichen Ratenzahlung kann auch zu Ver-tragsbeginn eine Einmalzahlung vereinbart werden für die Erfüllung größerer Wünsche.

Zu Beginn wird ein unabhängiges Wertgutachten erstellt. Die Kosten tragen Sie und wir zur Hälfte. Wenn es zum Vertragsabschluss kommt, werden Ihnen die Kosten von der Caritas-Gemeinschaftsstiftung erstattet.

Vertragskosten entstehen für Sie bei Vertragsabschluss nicht. Alle Abwicklungskosten, wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, werden von der Caritas Gemeinschafts-Stiftung getragen. Auch in der Informationsphase entstehen für Sie, z. B. für die Berechnung der Caritas Haustifter-Rente, keinerlei Kosten.

Für Häuser gilt: In der Regel tragen Sie die Kosten für laufende Instandhaltungen bis zu einer Höhe von 1.500 € im Jahr. Darüber hinaus trägt die Caritas die Kosten.
Für Wohnungen gilt: In der Regel bleiben sämtliche Nebenkostenvorauszahlungen sowie Instandhaltungsrücklage und Verwaltergebühren unverändert beim bisherigen Eigentümer, um eine möglichst hohe laufende Ratenzahlung zu erreichen.
Instandhaltungskosten für Dach und Fach übernimmt die Caritas-Gemeinschaftsstiftung.

Erträge aus Vermietung, z. B. einer Einliegerwohnung, werden in der Regel vertraglich als Nießbrauchrecht geregelt und stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung.

Als gemeinnützige Stiftung unterliegen wir keiner Erbschafts- und Schenkungssteuer. Hinsichtlich Ihrer persönlichen steuerrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater (wenn Haus oder Eigentumswohnung länger als 10 Jahre im Privatvermögen sind, hat das in der Regel keine steuerliche Auswirkung).

Wir haben unsere Caritas Hausstifter-Rente so ausgestaltet, dass Sie im Falle eines Wohnungswechsels in eine Senioreneinrichtung weiterhin die vereinbarten Zahlungen erhalten. Geben Sie ihr lebenslanges Wohnrecht auf, erhalten sie den zu diesem Zeitpunkt noch vorhanden Kapitalwert des Wohnrechts, der bereits mit Vertragsabschluss festgelegt wurde, ausbezahlt. 

Die vereinbarten Rückzahlungswerte für das Wohnrecht und die Ratenzahlung werden im Erbfall unverändert an Ihre Erben geleistet. Hierfür benötigen wir einen Erbnachweis. Bei Paaren entsteht der Anspruch erst wenn beide verstorben sind.

Ihr Entschluss zur Veräußerung der Immobilie im Rahmen der Hausstifter-Rente wird mit einem Notarvertrag besiegelt, worin alle Rechte des/der Wohnungsberechtigten festgehalten werden. Neben dem im Grundbuch eingetragenen persönlichen Wohnrecht genießen Sie hohen Insolvenzschutz und damit größte Sicherheit.

Regelungen zum Ausstieg aus der Caritas Hausstifter-Rente seitens des Wohnungsbe-rechtigten sieht unser Vertragswerk vor, z. B. bei Auszug aus der Immobilie unter Aufgabe des Wohnrechts. In diesem Fall erhalten Sie wie bereits vorher beschrieben weiterhin die vereinbarten Zahlungen zuzüglich des zu diesem Zeitpunkt noch vorhandenen Restwerts des Wohnungsrechts (der Wertverlauf wird im notariellen Vertrag festgeschrieben).

Eine Rückabwicklung oder ein Rückerwerb der Immobilie ist nicht vorgesehen.

Ihre Immobilie verwenden wir langfristig für die Umsetzung unseres gemeinnützigen, sozialen Stiftungszwecks. Dazu gehört die Förderung der Jugend- und Familienhilfe, der Alten- und Behindertenhilfe, des Gesundheits- und Wohlfahrtswesens sowie die Bekämpfung von Armut und die Integration von Randgruppen der Gesellschaft.

In einem persönlichen Gespräch können wir gern gemeinsam mit Ihnen alle erforderlichen Daten zusammenstellen und Ihnen daraufhin eine erste unverbindliche Berechnung zukommen lassen.

Mit der Caritas-Gemeinschaftsstiftung haben Sie einen erfahrenen gemeinnützigen Partner an Ihrer Seite. Die Caritas-Gemeinschaftsstiftung wurde im Jahr 2005 gegründet und fördert die soziale Arbeit des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin. Als Dachstiftung verwaltet sie 17 Treuhandstiftungen mit unterschiedlichen gemeinnützigen Stiftungszwecken. Zusätzlich werden vier rechtlich selbstständige Stiftungen von der Caritas-Gemeinschaftsstiftung verwaltet. Mit einem eigenen Stipendienprogramm für Waisen und einem Hilfsfonds für alte und pflegebedürftige Menschen unterstützt die Caritas-Gemeinschaftsstiftung Einzelpersonen bei finanziellen Engpässen während Studium oder Ausbildung und in schwierigen Lebensphasen.

 

Mit unserem Angebot einer Hausstifter-Rente möchten wir Sie gern bei Ihrem Anliegen unter Einbeziehung erfahrener und vertrauenswürdiger Partner unterstützen. Wir wissen dabei Ihren hohen Einsatz zu schätzen und freuen uns, wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns entscheiden.

Spendenkonto:

Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Erzbistum Berlin

Pax-Bank
IBAN: DE63 3706 0193 6004 5430 40
BIC: GENODED1PAX
Verwendungszweck: Zweckverwendung der Spende

Kontakt:

Susanne Funk
Regine Eichner

Eine Stiftung zu gründen oder verwalten zu lassen, ist eine große Entscheidung in Ihrem Leben. Unsere Stiftungsexperten unterstützen fachlich und menschlich bei diesem Vorhaben.

Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns direkt an.

Wir freuen uns auf Sie!

Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Erzbistum Berlin

Residenzstraße 90 • 13409 Berlin

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